Integration/ Inklusion

Seit Sommer 2015 sind wir offiziell eine integrative Kindertagesstätte und können in der Gespenstergruppe vier Kindergartenplätze für Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf bereitstellen.

In dieser Gruppe werden insgesamt 18 Kinder betreut. Das Kleinteam wurde durch eine Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation ergänzt. Es besteht für alle Kinder in dieser Gruppe eine tägliche Mindestbetreuungszeit von 7:30 – 12:30 Uhr.

Verschiedene Fachkräfte und Therapeuten (wie z.B. Fachberatung, Logopäden, Ergotherapeuten, Reittherapeuten) ergänzen unsere pädagogische Arbeit und stehen dem gesamten Kindertagesstätten-Team zur Seite. Jedes Kind benötigt individuelle therapeutische Maßnahmen, bei Bedarf können auch andere Fachkräfte hinzugezogen werden. Die einzelnen therapeutischen  Angebote finden in der Kindertagesstätte statt, sowohl als Einzeltherapie in separaten Räumen als auch im Gruppenalltag.

Die Integration hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir sehen sie als zusätzlichen Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Die Aufmerksamkeit für Individualität und das Verständnis füreinander stehen im Vordergrund. Gegenseitige Akzeptanz und Toleranz werden gefördert.

Definition Inklusion (Integration)

Der Begriff Inklusion hat seine Wurzeln im Lateinischen. Dort bedeutet das Verb includere einlassen und einschließen, das Sustantiv inclusio bedeutet Einschließung und Einbeziehung.

Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.

In der inklusiven Gesellschaft gibt es keine definierte Normalität, die jedes Mitglied dieser Gesellschaft anzustreben oder zu erfüllen hat. Normal ist allein die Tatsache, dass Unterschiede vorhanden sind. Diese Unterschiede werden als Bereicherung aufgefasst und haben keine Auswirkungen auf das selbstverständliche Recht der Individuen auf Teilhabe. Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Strukturen zu schaffen, die es den Mitgliedern dieser Gesellschaft ermöglichen, sich barrierefrei darin zu bewegen.

So auch im Bereich der Bildung. Die inklusive Pädagogik beschreibt einen Ansatz, der im Wesentlichen auf der Wertschätzung der Vielfalt beruht. In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam. Homogene und damit separierende Lerngruppen werden nicht gebildet. Von der Kindertagesstätte über die Schulen und Hochschulen bis hin zu Einrichtungen der Weiterbildung wird niemand aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen. Vielmehr ist es die Aufgabe des Bildungssystems, durch Bereitstellen von speziellen Mitteln und Methoden einzelne Lernende besonders zu unterstützen und zu fördern. Nicht das Individuum muss sich also an ein bestimmtes System anpassen, sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen.

Quelle: www.inklusion-schule.info